Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. GELTUNG
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge oder Angebote erstellt, sind
diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein,
sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird,
dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu
vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des
vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des
Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur
Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit
Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die
dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,
durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der
Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die
Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2
Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von
zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
IV. NUTZUNGSRECHTE
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die
Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der
Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren
Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das
gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III
5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen
Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des
Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit
[M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des
Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8 Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen
(exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der
Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. HAFTUNG
1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der
bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die
sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist
der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. HONORARE
1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine
Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar
mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei
Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils
erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5 Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen,
wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen
aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS
1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach
der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch
drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu
löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet
nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung
der Daten.
3 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine
Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt
ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu
vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des
Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang
beim Fotografen.
VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf
das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. ALLGEMEINES
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Bonn im April 2018